Hilfsprogramme Corona
Kulturpaket II des Landes Hessen
Start voraussichtlich Mitte März 2021
Ausführliche Infos auf der Homepage des Landes Hessen
Hessen legt für Künstlerinnen und Künstler, Spielstätten und Kultureinrichtungen ein weiteres Unterstützungspaket auf, das die Belastungen durch die Corona-Pandemie abfedern und kulturelle Arbeit ermöglichen soll. Insgesamt 30 Millionen Euro stehen zur Verfügung für Projektstipendien für Künstlerinnen und Künstler, Liquiditätshilfen für Kultureinrichtungen und Spielstätten, Beratungsangebote der Kulturverbände sowie ein Programm für Open-Air-Kultur in den Sommermonaten.
Die Ziele:
- Vielfalt der Kultueinrichtungen bis zum Ende der Pandemie bewahren
- Künstler*innen die Fortsetzung ihrer Arbeit ermöglichen
- Strukturen der Kulturlandschaft erhalten und stärken
- Trotz Pandemie ein reichhaltiges und sicheres Kulturangebot ermöglichen
Die 3 Säulen des Kulturpaketes
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NEUSTART AMATEURMUSIK
Beratung und Förderung für 14 Millionen Musizierende
Förderung wird auf 2 Millionen Euro aufgestockt
Antragstellung vom 3. März 2021 bis zum 31. März 2021 unter www.bundesmusikverband.de/neustart
Pressemitteilung des BMCO vom 3. März 2021
Das neu gegründete Kompetenznetzwerk aus 15 mitwirkenden Musikverbänden unterstützt die Amateurmusik beim musikalischen Neustart. Kulturstaatsministerin Monika Grütters stellt jetzt weitere 1,1 Millionen Euro aus der ersten Kulturmilliarde bereit. Somit stellt der Bund für das Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR insgesamt 2 Millionen Euro zur Verfügung. Das Programm NEUSTART AMATEURMUSIK ermöglicht kompetente Beratungsleistungen und soll musikalische NEUSTART-Projekte fördern, die eine Wiederbelebung des Proben- und Konzertbetriebes erleichtern.
Nach einem Corona-Jahr des musikalischen Verzichts ist der Bedarf an Ermutigung, Beratung und Unterstützung im Bereich der Amateurmusik besonders groß. Mit dem neuen Förderprogramm NEUSTART AMATEURMUSIK greift der Bund den stillgestellten Chören und Orchestern bei der Bewältigung der Corona-Folgen unter die Arme. Schwerpunkt des Förderprogramms ist das neu geschaffene Kompetenznetzwerk, das die ehrenamtlichen Strukturen im Amateurmusikbereich bei der Beratung zu Corona-spezifischen Fragen unterstützt. Zusätzlich sollen NEUSTART-Projekte der Chor- und Orchesterlandschaft mit beispielgebendem Charakter gefördert werden, die die Wiederaufnahme eines sicheren Probenbetriebs ermöglichen und Corona-konforme Konzert- und Veranstaltungsformate erproben.
Antragsberechtigt sind alle Ensembles der Amateurmusik bzw. deren Träger, die in den Jahren 2018 und 2019 regelmäßig aktiv tätig waren. Auch ein Kreis- oder Bezirksverband kann für einen Verbund seiner Mitgliedsensembles eine Zukunftswerkstatt beantragen. Die Antragstellung ist vom 3. März 2021 bis zum 31. März 2021 möglich. Musikensembles können sich mit einem NEUSTART-Projekt um eine Förderung von 2.000 bis max. 10.000 Euro bewerben.
Die Antragsformulare und Förderrichtlinien zum Programm NEUSTART AMATEURMUSIK sowie ausführliche FAQ sind veröffentlicht unter www.bundesmusikverband.de/neustart. Die Informationen zum Programm NEUSTART KULTUR sind verfügbar unter www.kulturstaatsministerin.de.
Förderfähig sind z.B. Honorare, Sachausgaben (Mieten u.a.) oder auch Investitionen in technisches Equipment, das für die Umsetzung von projektspezifischen Hygienekonzepten benötigt wird (max. 20% der Gesamtförderung).
Das Förderkonzept für NEUSTART AMATEURMUSIK wurde von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und dem Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. (BMCO) gemeinsam erarbeitet.
Überbrückungshilfe III
Antragsstellung gestartet
November- und Dezemberhilfe
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes unterstützt Unternehmen, Selbstständige und Vereine, die von den Schließungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ab 2. November 2020 betroffen sind. Die Abschlagszahlung wurde auf maximal 50.000 Euro erhöht. Mehr dazu....
Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 30.04.2021 gestellt werden.
Anträge auf Dezemberhilfe können bis zum 30.04.2021 gestellt werden.
Förderung virtueller Musikprojekte
VIRTUELLE MUSIKPROJEKTE für Nachwuchs- und Laienensembles in Deutschland und Partnerensembles im Ausland
Antragsfrist 31. März 2021
Mit einer einmaligen Ausschreibung unterstützt das Goethe-Institut virtuelle Musikprojekte nun auch zwischen Nachwuchs- und Amateurensembles in Deutschland und Partnerensembles im Ausland. Ziel ist es, internationale partnerschaftliche Kooperationen während der Pandemie aufrechtzuerhalten. Gefördert werden alle Arten der musikalischen Zusammenarbeit, bei denen künstlerisch mit digitalen Mitteln gearbeitet wird. Es sind sowohl rein digitale als auch hybride Formate oder auch interdisziplinäre Projekte mit Musikfokus und Vermittlungsangebote denkbar. Die Antragsfrist endet am 31.03.2021.
Die Corona-Pandemie schränkt die musikalische Arbeit im Nachwuchs- und Amateurbereich derzeit stark ein. Probenarbeit und Konzerte sind gar nicht oder nur sehr begrenzt durchführbar und auch Reisen sind schwer planbar. Um den internationalen Austausch und die Zusammenarbeit mit Partnern im Ausland dennoch aufrechtzuerhalten, unterstützt das Goethe-Institut mit einer neuen Ausschreibung einmalig die Organisation und Durchführung von internationalen virtuellen Musikprojekten im Bereich der Nachwuchs- und Amateurmusik nach erfolgreicher Antragstellung mit einem pauschalen Projektkostenzuschuss in Höhe von 1.200 € pro Partner. Damit soll auch in Zeiten der Pandemie ein Raum für kreative Schaffensprozesse ermöglicht werden.
Förderfähig sind alle Arten der musikalischen Zusammenarbeit, bei denen künstlerisch mit digitalen Mitteln gearbeitet wird. Es sind sowohl rein virtuelle als auch hybride Formate möglich. Interdisziplinäre Projekte mit Musikfokus und Vermittlungsangebote sind eingeschlossen.
Die Ausschreibung richtet sich an Chöre, Laienensembles und Nachwuchskünstler*innen aus Deutschland und ihren Partnern im Ausland. Projekte von/mit Ensembles aus Entwicklungs- und Transformationsländern werden dabei besonders berücksichtigt.
Der Antrag kann sowohl von den Ensembles/Künstler*innen im Ausland als auch von Ensembles/Künstler*innen in Deutschland gestellt werden. Vorausgesetzt wird die Mitwirkung jeweils eines Ensembles aus Deutschland und eines aus dem nicht deutschsprachigen Ausland. Bei erfolgreicher Bewerbung werden mit beiden Kooperationspartnern entsprechende Verträge geschlossen.
Informationen und Beratung HIER und unter Tel. 089-15921-293 und Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Programm für professionelle Musiker*innen
Das Förderprogramm Virtuelle Partnerresidenzen für professionelle Musiker*innen wird bis zum 31.07.2021 fortgeführt.
Die Ausschreibung richtet sich an Solo-Künstler*innen und kleine Ensembles aus Deutschland und dem Ausland. Projekte von/mit Künstler*innen aus Entwicklungs- und Transformationsländern (siehe DAC-Liste) werden dabei besonders begrüßt.
Aktuell - Hilfsprogramm für Musiker/innen geht in die dritte Runde
Am 28. Januar geht das Hilfsprogramm für Musikerinnen und Musiker der Initiative Musik, die sich durch die Corona-Pandemie in einer finanziellen Notlage befinden, in die dritte Runde. Die Initiative Musik richtet sich mit dem Programm an professionelle in Deutschland lebende Musikerinnen und Musiker aus den Bereichen Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop, Metal sowie experimentelle und elektronische Musik und hat sich zum Ziel gesetzt, ihnen schnell und unbürokratisch zu helfen. Nachgewiesen werden müssen dafür mindestens fünf öffentliche ausgefallene Konzerte zwischen dem 01. September 2020 und dem 28. Februar 2021.
Weitere Informationen zum Hilfsprogramm und das Antragsformular gibt es hier.
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Maßnahmen des Bundes
Übersicht über die Soforthilfen für die Kultur- und Kreativwirtschaft in Deutschland
Informationen zu Hilfsmaßnahmen des Ministeriums f. Wirtschaft und Energie
Novemberhilfe und Überbrückungshilfe III des Bundesfinanzministerium
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PROGRAMME und INITIATIVEN im Überblick:
Die Förderprogramme im Rahmen von NEUSTART KULTUR laufen sukzessive an. Auf der Homepage können Sie sich tagesaktuell über den Start der einzelnen Programme informieren.
- Das Programm richtet sich an gegenwartsorientierte Kulturinstitutionen aller künstlerischen Sparten sowie an Gedenkstätten, Bibliotheken, Soziokulturelle Zentren, Archive mit Archivgut in künstlerischen Sparten und an Festivals. Es möchte diesen Institutionen ermöglichen, bis Ende des kommenden Jahres innovative Ideen und Vorhaben des digitalen Austauschs umzusetzen, Formate zur Ansprache eines neuen Publikums zu erproben, mit neuen digitalen Anwendungen zu experimentieren und vorhandene Angebote weiterzuentwickeln.
- Die Initiative Musik hat ihre Programme erweitert und angepasst. Gefördert werden damit Künstler*innen u. Künstler, Musikclubs sowie Veranstalter*innen und Festivals.
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Gefördert wird vor allem die professionelle, freie Musikszene. Antragsberechtigt sind Künstler*innen, Musiker*innen, Komponist*innen, Bands oder Ensembles aller Größen sowie Institutionen. Dies schließt die Einbeziehung von Amateur*innen nicht aus; reine Amateurmusikprojekte sind jedoch von der Antragstellung ausgeschlossen.
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Mittel für Soziokulturfonds e. V.
Das Sonderprogramm des Fonds Soziokultur e.V. fördert Projekte von Einrichtungen bzw. Trägern der kulturellen Bildung und Medienbildung, der Soziokultur und Kulturarbeit in freier Trägerschaft bei der krisenbedingten Neuausrichtung und Stärkung ihrer Arbeit im Schnittfeld von Kunst und Gesellschaft. Im Fokus stehen Teams aus freien und festen Mitarbeiter*innen sowie Netzwerke vor Ort, die neue Formen und Wege kultureller Arbeit mit gesellschaftlicher Wirkung erproben und mittelfristig etablieren möchten.
- Rettungs- und Zukunftsprogramm in Höhe von einer Milliarde Euro, um den Kulturbetrieb und die kulturelle Infrastruktur dauerhaft zu erhalten, für Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden, für Künstlerinnen, Künstler und Kreative, um eine Erwerbs- und Zukunftsperspektive zu bieten.
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Unterstützung pandemiebedingter Investitionen
- Theater, künstlerische Produktionsorte, Festspielhäuser, Festivals
- Musikaufführungsstätten, Musikclubs, Festivals
- Kleinkunstbühnen, Varietétheate
Nachbesserungen bei den Regularien der Coronahilfen
Deutscher Musikrat und Konferenz der Landesmusikräte fordern Nachbesserungen bei den Regularien der Coronahilfen
Der zweite Lockdown hat zu einem erneuten Stillstand des ohnehin nur eingeschränkt wieder aufgenommenen Kulturlebens in Deutschland geführt. Die Bundesregierung hat mit den „November-/ Dezemberhilfen“ sowie der „Überbrückungshilfe III“ erstmals auch Hilfszahlungen an Soloselbstständige angekündigt. Obwohl soloselbstständige Kreativschaffende von den Corona-Maßnahmen in ihrer Berufs-Ausübung so stark eingeschränkt sind wie nur wenige andere Gruppen, zählen sie bei der „November-/ Dezemberhilfe“ als indirekt betroffen und müssen daher ihre Antragsberechtigung über strenge Kriterien nachweisen. Da diese Regularien der Lebensrealität der freischaffenden Kreativen nur ungenügend Rechnung tragen, werden viele bei den Maßnahmen nicht berücksichtigt.
Hilfe für freischaffende BerufsmusikerInnen
Spendenaktion #MusikerNothilfe öffnet neue Antragsrunde
Die Spendenaktion #MusikerNothilfe der Deutschen Orchester-Stiftung hat in elf Wochen seit dem Lockdown bereits fast 2 Millionen Euro Spenden eingesammelt. 1,1 Millionen Euro wurden inzwischen an Not leidende freischaffende Musikerinnen und Musiker ausgezahlt.
„Aufgrund der überwältigenden Spendenbereitschaft und Solidarität mit den Freischaffenden ist es für betroffene Musikerinnen und Musiker jetzt wieder möglich, einen Antrag auf Soforthilfe zu stellen“, sagt Gerald Mertens, Kuratoriumsvorsitzender der Stiftung. „Bislang waren Hilfszahlungen bis zu 500 € je Antragssteller möglich. Voraussetzungen sind der Nachweis der Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse und die Glaubhaftmachung entgangener Honorare durch coronabedingte Absagen von Auftritten.“
Antragsformulare zum Download und weitere Informationen sind erhältlich unter https://orchesterstiftung.de/Nothilfefonds/ . Anträge mit den erforderlichen Nachweisen können unter der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! eingereicht werden.
Corona - Soforthilfe für Vereine
Förderprogramm zur „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“
Infos: https://wissenschaft.hessen.de/corona-vereinshilfe
Anträge an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
ausfuellhilfe_zum_antrag_auf_gewaehrung_der_foerderung_stand_28042020.pdf
faqs_zur_vereinsfoerderung_28042020.pdf
Antrag Corona Soforthilfe (DOC / 44 KB)
Empfangs- und Verwendungsbestätigung (DOC / 17 KB)
Pressemitteilung Corona Soforthilfe Vereine - barrierefrei (PDF / 508 KB)
Weitere Infos:
Lesen Sie hier die Pressemitteilung vom 20. April 2020 ....
Mehr dazu finden Sie auch hier.....